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   OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 5 LA 284/12   

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https://dejure.org/2013,4498
OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 5 LA 284/12 (https://dejure.org/2013,4498)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.03.2013 - 5 LA 284/12 (https://dejure.org/2013,4498)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. März 2013 - 5 LA 284/12 (https://dejure.org/2013,4498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Auslösung einer obstruktiven Atemwegserkrankung durch Emissionen von Laserdruckern bei üblicher Büronutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 31 Abs. 3 S. 1
    Auslösung einer obstruktiven Atemwegserkrankung durch Emissionen von Laserdruckern bei üblicher Büronutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslösung einer obstruktiven Atemwegserkrankung durch Emissionen von Laserdruckern bei üblicher Büronutzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 527
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 5 LA 284/12
    Die Vorschrift soll insofern nicht die Folgen jeglicher Krankheit abmildern, die sich der Beamte im Dienst zuzieht, sondern nur besonderen Gefährdungen Rechnung tragen, denen ein Beamter im Vergleich zur Beamtenschaft insgesamt ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.4.2011 - BVerwG 2 C 55.09 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 5 LA 284/12
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 106.95

    Amtsausübung im Einwirkungsbereich gefährlicher Stoffe bei nachgewiesener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 5 LA 284/12
    Die besondere Gefährdung muss für die dienstliche Verrichtung typisch und in erheblich höherem Maße als bei der übrigen Bevölkerung vorhanden sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.5.1996 - BVerwG 2 B 106.95 -, juris Rn. 6; Plog/Wiedow, BBG, § 31 BeamtVG Rn. 187 , beide m. w. N.).
  • BVerwG, 12.09.1995 - 2 B 61.95

    Beamtenrecht: Anerkennung von Berufserkrankungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 5 LA 284/12
    Dass das Beamtenrecht insoweit hinter dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zurückbleibt, ist verfassungsrechtlich unbedenklich, und zwar schon deshalb, weil der Dienstherr auch ohne die Anerkennung einer Berufskrankheit zur Alimentation und zur Gewährung von Beihilfen verpflichtet bleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.1.1978 - BVerwG VI B 57.77 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 12.9.1995 - BVerwG 2 B 61.95 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Darlegung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 5 LA 284/12
    Dass das Beamtenrecht insoweit hinter dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zurückbleibt, ist verfassungsrechtlich unbedenklich, und zwar schon deshalb, weil der Dienstherr auch ohne die Anerkennung einer Berufskrankheit zur Alimentation und zur Gewährung von Beihilfen verpflichtet bleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.1.1978 - BVerwG VI B 57.77 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 12.9.1995 - BVerwG 2 B 61.95 -, juris Rn. 5).
  • SG Fulda, 22.09.2009 - S 4 U 119/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4301 -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 5 LA 284/12
    Dass dies in anderen Fällen - beispielsweise bei einem Vervielfältiger im Kopierraum mit 5.000 bis 10.000 Kopieraufträgen pro Tag (vgl. SG Fulda, Urteil vom 22.9.2009 - S 4 U 119/06 -, juris) - anders zu beurteilen sein mag, steht dem angesichts der gravierenden Unterschiede der Belastung nicht entgegen.
  • VG Göttingen, 10.06.2009 - 1 A 91/08

    Anspruch einer politischen Partei auf Kontoeröffnung bei Sparkasse

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 5 LA 284/12
    Eine von der Beklagten im Falle des Klägers des Verfahrens 1 A 91/08 vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg vorgelegte und im Rahmen dieses Verfahrens in Bezug genommene Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung zur Gefährdung durch Druckeremissionen zeigt insofern, dass in Deutschland rund 16 Millionen in Betrieb befindlichen Laserdruckern nur rund 1.800 Fälle gegenüber stehen, in denen zumindest der Verdacht auf emissionsbedingte Beschwerden besteht.
  • VG Düsseldorf, 12.12.2022 - 23 K 8281/21

    Klagen auf Anerkennung von Covid-19-Erkrankungen als Dienstunfälle erfolglos

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 2 B 106/95 -, juris Rn. 6 m.w.N.; OVG Schleswig, Urteil vom 30. Juni 2022 - 2 LB 19/20 -, juris Rn. 105; OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 3 A 590/11 -, juris Rn. 26; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. März 2013 - 5 LA 284/12 -, juris Rn. 8; VG Magdeburg, Urteil vom 27. September 2022 - 5 A 6/22 MD -, juris Rn. 24.
  • VG Münster, 23.03.2015 - 4 K 3510/13

    Anerkennung einer bestehenden Kontaktdermatitis eines Beamten als Dienstunfall

    Durch Widerspruchsbescheid vom 25. November 2013 wies die Oberfinanzdirektion Münster den Widerspruch unter Bezugnahme auf einen Beschluss des OVG Lüneburg vom 18. März 2013 - 5 L A 284/12 -, DÖD 2013, 149 ff., mit der vertiefenden Begründung zurück, von einer besonderen Gefährdung, die für die dienstliche Verrichtung an einem mit Laser-Drucker ausgestatteten Büroarbeitsplatz typisch sei, könne angesichts der Ausführungen des Bundesinstituts für Risikobewertung vom 31. März 2008, wonach auf 10.000 Personen, die Druckerimmissionen ausgesetzt seien, nur 1, 1 Verdachtsfälle entfielen, keine Rede sein.

    Das im Widerspruchsbescheid zitierte niedersächsische OVG vgl. Beschluss vom 18. März 2013 - 5 LA 284/12 -, DÖD, 2013, 149 ff., Dienstunfall bei Tonerstaubbelastung verneinend auch OVG Sachen-Anhalt, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 1 L 161/11 - juris, führt zu dieser Frage unter Bezugnahme auf eine Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung zur Gefährdung durch Druckerimmissionen aus, dass auf 10.000 Personen, die Druckerimmissionen ausgesetzt sind, nur 1, 1 Verdachtsfälle kommen.

  • VG Düsseldorf, 12.12.2022 - 23 K 6047/21

    Klagen auf Anerkennung von Covid-19-Erkrankungen als Dienstunfälle erfolglos

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 2 B 106/95 -, juris Rn. 6 m.w.N.; OVG Schleswig, Urteil vom 30. Juni 2022 - 2 LB 19/20 -, juris Rn. 105; OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 3 A 590/11 -, juris Rn. 26; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. März 2013 - 5 LA 284/12 -, juris Rn. 8; VG Magdeburg, Urteil vom 27. September 2022 - 5 A 6/22 MD -, juris Rn. 24.
  • VG Düsseldorf, 12.12.2022 - 23 K 2118/22

    Klagen auf Anerkennung von Covid-19-Erkrankungen als Dienstunfälle erfolglos

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 2 B 106/95 -, juris Rn. 6 m.w.N.; OVG Schleswig, Urteil vom 30. Juni 2022 - 2 LB 19/20 -, juris Rn. 105; OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 3 A 590/11 -, juris Rn. 26; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. März 2013 - 5 LA 284/12 -, juris Rn. 8; VG Magdeburg, Urteil vom 27. September 2022 - 5 A 6/22 MD -, juris Rn. 24.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2022 - 1 L 123/22

    Infektion mit dem Coronavirus als Dienstunfall

    Nach der zu § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die auch das Verwaltungsgericht herangezogen hat, muss die eintretende Gefährdung der konkreten dienstlichen Verrichtung ihrer Art nach eigentümlich sein und sich die Erkrankung dabei als typische Folge des Dienstes darstellen; maßgebend kommt es darauf an, ob die von dem Beamten zum Zeitpunkt der Erkrankung ausgeübte dienstliche Tätigkeit erfahrungsgemäß eine hohe Wahrscheinlichkeit der Erkrankung gerade an dieser Erkrankung in sich birgt und dieses Erkrankungsrisiko wesentlich höher ist als das der allgemeinen Bevölkerung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1993 - 2 C 22.90 -, juris Rn. 12 f.; Beschluss vom 15. Mai 1996 - 2 B 106.95 -, juris Rn. 6; s. auch OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 3 A 964/15 -, juris Rn. 18; NdsOVG, Beschluss vom 18. März 2013 - 5 LA 284/12 -, juris Rn. 8).
  • LSG Bayern, 15.03.2017 - L 17 U 88/14

    Tonerstaubexposition durch Laserdrucker am Arbeitsplatz

    Auf 10.000 Personen, die Druckeremissionen ausgesetzt sind, kämen mithin nur 1, 1 Verdachtfälle (vergleiche dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.03.2013, 5 LA 284/12, Rdnr. 11, zitiert nach Juris, sowie Bundesinstitut für Risikobewertung, Gesundheitliche Bewertung Nr. 014/2008 vom 31.03.2008, Seite 19).
  • VG Köln, 03.05.2023 - 15 K 3657/21

    Dienstunfall; Corona; COVID-19; SARS-CoV-2; Infektionskrankheit

    vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.1993 - 2 C 22.90 -, juris, Rn. 12 f.; OVG NRW, Beschl. v. 08.07.2016 - 3 A 964/15 -, juris, Rn. 18; OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.12.2022 - 1 L 123/22.Z -, juris, Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.03.2013 - 5 LA 284/12 -, juris, Rn. 8; bejahend für einen Hygienekontrolleur im Gesundheitsamt mit ca. 15 % bis 40 % im Außendienst in Krankenhäusern VG Regensburg, Urt. v. 29.11.2022 - RN 12 K 20.3147 -, juris; bejahend für einen Lehrer an einer Schule mit "massiv erhöhtem Infektionsgeschehen" VG Würzburg, Urt. v. 26.10.2021 - W 1 K 21.536 -, juris.
  • VG Frankfurt/Oder, 12.09.2019 - 2 K 2522/16

    Recht der Bundesbeamten

    Von einer besonderen Gefährdung, die für die dienstliche Verrichtung an einem mit einem Laser-Drucker ausgestatteten Büroarbeitsplatz typisch ist, kann vor diesem Hintergrund keine Rede sein (OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. März 2013 - 5 LA 284/12 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 3 A 964/15, juris; VG Münster, Urteil vom 23. März 2015 - 4 K 3510/13, juris).
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